Seit über 17 Jahren erfolgreich für Sie tätig: Gründung der "49 plus Dienstleistungen GmbH" vom Senioren-Kreativ-Verein (SKV) in Halle 1999

1999

  • Einstellung eines Hausmeisters im Betreuten Wohnen der HWG ( 3 HH in Halle /Trotha)
  • Beginn der Tätigkeit von Bernd Neumann als Geschäftsführer
  • 30 MA übers AA als ABM Kräfte ( Arbeitsbeschaffungsmaßnahme) im oben genannten Wohnprojekt für ein Jahr.
  • Verwaltung der GmbH in den Räumlichkeiten des Wohnprojektes

2000

  • Einführung des Geschäftsbereiches Essen auf Rädern (EAR), speziell für das Wohnprojekt Trotha

2001

  • Essensversorgung für 3 KiTa's in Theutschenthal in Zusammenarbeit mit der Volksküche aus Eisleben
  • Einstellung von 4 Concierge im Wohnprojekt Trotha, da Wegfall der ABM Kräfte
  • Grdg. des Geschäftsbereiches Essen auf Rädern in Zusammenarbeit mit der apetito AG ( Rheine) für das Einzugsgebiet Halle und Weimar ( AWO Weimar)

2002

  • Kauf eines ambulanten Pflegedienstes in Weimar
  • Einstellung einer Buchhalterin ( Frau Tänzer )

2003

  • Umzug der Verwaltung in die Bornknechtstr. in Halle ( Objekt der Stadtwerke Halle)

2004

  • Einführung des Geschäftsbereiches ambulante Pflege in Halle und Weimar (2 separate Pflegedienste)
  • Umzug der Verwaltung nach Halle Ammendorf , Regensburger Str. 7b

2006

  • Ausgliederung der beiden Pflegedienste aus der 49 plus Dienstleistungen GmbH in eine neue Rechtsform , die Pflege plus GmbH
  • Versorgung der Volksküche Eisleben mit Sonderkostformen der apetito AG, Diabetiker Menü´s und Schonkost.

2008

  • Kauf und Umbau des Verwaltungsgebäudes , Geiststr. 33 in Halle
  • Einzug der Verwaltung

2010

  • Ausgliederung des Geschäftsbereiches EaR aus der 49 plus Dienstleistungen in eine Unternehmensgesellschaft , Menü plus UG
  • Zusammenlegung der 3 Unternehmen in den Verbund Plusgruppe
  • Eröffnung der Senioren WG „ Abendrot“ in der Geiststr. 33

2015

  • Beginn des Service-Wohnen im Ibsenweg 2-4

2016

  • Derzeit arbeiten im Firmenverbund ca. 50 MA , davon mehrheitlich Frauen

Was wir für Sie leisten

Unter Berücksichtigung der Gewohnheiten sowie der bisherigen Lebensumstände, ist es unser Ziel unseren Patienten soviel Lebenskultur zu ermöglichen wie nur möglich.
Neben den vorgeschrieben und gesetzlichen Leistungen eines Pflegedienstes, bietet Pflege plus Leistungen an, die das PLUS in unserem Namen ausmachen. Machen Sie sich im folgendem ein Bild von den gesetzlichen Leistungen und den Arbeiten die wir für Sie anbieten.

Die Schwerpunkte der pflegerischen Versorgung liegen in den Bereichen:

Ärztlich verordnete Behandlungspflege des § 37 SGB V

  • Die Kosten für die vom Hausarzt verordneten Leistungen nach SGB V werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI

  • Dabei beachten wir den Grundsatz , dass alles, was ein pflegebedürftiger Mensch selbständig ausführen kann, er auch tun sollte: wenn er imstande ist, sich sein Gesicht, seine Hände, seinen Oberkörper selber zu waschen, sich einzucremen oder sich zu kämmen, sollte er darin unterstützt und ermutig werden. Denn der Erhalt der Eigenständigkeit fördert seine Selbstachtung.

Pflegeeinsätze nach SGB XI § 37

  • Pflegebedürftige, welche Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben die Pflicht, in den Pflegegraden 2 bzw. 4 zweimal pro Jahr und in der Pflegegrad 5 viermal pro Jahr einen Termin für einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung (Pflegefachkraft) abzurufen. Dieser Pflicht kommen wir nach, dokumentieren dieses und rechnen es direkt mit der Pflegekasse ab.

Verhinderungspflege SGBXI § 39

  • Wenn Ihre Pflegekraft, sei es ein(e) Angehöriger(r) oder eine ehrenamtlich tätige Person, krankheits- oder urlaubsbedingt verhindert ist, die gewohnte Pflege vorzunehmen, haben Sie gegenüber Ihrer Pflegekasse den Anspruch auf eine Pflegevertretung für die Dauer von bis zu bis zu 6 Wochen im Jahr bzw. einer Gesamthöhe von 1.612,00 €. 

    Sofern der Betrag der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft wurde und noch bis zu 50 % des Leistungsanspruches vorhanden sind, kann die Verhinderungspflege speziell für Pflegedienste um bis zu 806,00 € auf insgesamt bis zu 2.418,00 € erhöht werden.

Betreuung nach § 45 b SGB XI

  • Seit dem 1.1.2017 haben alle Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad einen Leistungsanspruch von 1500,-€ Betrag pro Jahr zusätzlich zu den pflegegradabhängigen Leistungen der Pflegeversicherung.

Leistungen für Privatkunden analog nach dem Katalog der Pflegeversicherung für Privatleistungen.

  • 1- bzw. 2-Raum-Wohnung im Service-Wohnen
  • Organisation des Menüdiensts
  • Begleitung bei Arztterminen
  • Kostenlose Beratung

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